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18-49 Kommentar Swami Sivananda

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Der Geist eines Menschen, der keine Verhaftung an Frau, Sohn, Körper oder Eigentum hat, der seine Sinne und seinen Geist beherrscht und der keine Wünsche des Körpers, des Lebens oder nach Sinnesfreuden verspürt, richtet sich nach innen zu Gott, zum unsterblichen Selbst. Weltliche Sinnesobjekte ziehen ihn nicht an. Er ist erfüllt von Leidenschaftslosigkeit und Unterscheidung.

Allmählich verwurzelt er sich in seinem Selbst, dessen Wesen absolutes Sein – absolutes Wissen – absolute Wonne ist. Ein solcher Mensch, der das Selbst kennt, gelangt durch Entsagung zur höchsten Vollkommenheit, zu vollkommenem Freisein von Handlung.

Unwissenheit wird zerstört, nachdem Selbsterkenntnis erlangt worden ist. Aktivität hört auf. Man mag aus Zugehörigkeitsgefühl zur Welt handeln und ist doch von den Handlungen nicht gebunden, da man durch Selbsterkenntnis absolutes Freisein von Handlung erlangt hat. Das Feuer der Erkenntnis hat die fruchtbringenden Wirkungen von Karmas, Handlungen, zerstört. Man hat keine Gedanken daran, der Handelnde zu sein, da man absolut frei ist von Ichgedanken und sich mit dem höchsten Wesen identifiziert.

Naishkarmaya siddhi kann auch bedeuten das Erlangen des Zustandes von Naishkarmya. In diesem überschwänglichen, großartigen, unbeschreiblichen Zustand göttlichen Glanzes und göttlicher Herrlichkeit verbleibt man als das handlungslose Selbst. Das ist der Zustand unmittelbarer Befreiung der Vedantins (Kaivalya Moksha oder Sadyomukti). Dieser wunderbare Zustand wird erlangt durch Entsagung, rechte Erkenntnis oder den Verzicht auf alle Handlungen, was durch das Erreichen von Selbsterkenntnis entsteht. »Geistig allen Handlungen entsagend und selbstbeherrscht verweilt der Verkörperte glücklich in der neuntorigen Stadt, er handelt nicht und veranlaßt auch nicht andere zum Handeln.« (Vgl.V.13.)

Nun lehrt der Herr im nächsten Vers, wie ein Mensch völliges Freisein von Handlung erlangen kann, nachdem er zu Vollkommenheit gelangt ist, wie sie oben in Vers 46 beschrieben worden ist, durch die Erfüllung seiner Pflicht als Dienst für den Herrn. Er erlangt Unterscheidungskraft, übt ständige Meditation und weilt in der Kenntnis des unveränderlichen Selbst. (Vgl.III.4 und 19)